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Einladung HV 2024

Hallo Lukas

Wir laden ganz herzlich zur ersten offiziellen Hauptversammlung der neuen Sektion Bern Medien ein. Die Unterlagen zur HV sind in diesem Mail angehängt - wer keine E-Mailadresse bei syndicom hinterlegt hat, erhält die Unterlagen per Post. Warum das so lange gedauert hat, wieso man so wenig von uns gehört hat im letzten Jahr und womit wir uns rumgeschlagen haben, das lest Ihr im Jahresbericht. 

Es wird keine grosse Veranstaltung werden - wir versuchen die Kosten und Abläufe in Griff zu bekommen. Auch dazu lest Ihr im Jahresbericht, was sich in diesen Bereichen so tut. Entsprechend wird es kein Saufgelage geben und auch kein grosses Essen.

Bitte meldet Euch an! Ihr könnt Euch per Post, per Telefon (031 318 60 50) oder per Mail (sektionmedien.be[at]org.syndicom.ch) anmelden bis zum 14. Juni. Wir müssen wissen, wie viele erscheinen, damit wir uns entsprechend vorbereiten können. DANKE! 


Wenn Ihr Fragen habt, könnt Ihr Euch bei uns, dem Vorstand melden. Wir sind da für Euch. 

In diesem Sinne: Bis bald! 

Mit liebem Gruss

Der Vorstand Sektion Bern Medien 
Lukas Vogelsang und Christof Berger

Postadresse für Post-Anmeldungen: 
syndicom Sektion Bern Medien
c/o Lukas Vogelsang
Sandrainstrasse 3
3007 Bern
 

175 Jahre Gewerkschaft in der Berner graphischen Industrie

Die Jahrzahl 1848 steht für die Gründung der modernen Schweiz und die bisher grösste, aber schliesslich nochmals zurückgeschlagene europäische demokratische Revolution. 1848 gilt aber auch als Gründungsjahr der Berner Typographia, der ältesten Vorläuferorganisation der heutigen Berner Sektionen der Gewerkschaft Medien und Kommunikation (Syndicom).

Von Adrian Zimmermann

1848 ist bekanntlich ein sehr wichtiges Jahr in der europäischen und der schweizerischen Geschichte. Nach dem Sieg der liberal-radikalen über die katholisch-konservativen Kräfte im Sonderbundskrieg vom November 1847 entstand mit der Verabschiedung der ersten Bundesverfassung im September 1848 der moderne schweizerische Bundesstaat. Über die Landesgrenzen hinaus bildete der Sonderbundskrieg den Auftakt zu einer Welle von demokratischen Revolutionen, die 1848 über den ganzen europäischen Kontinent schwappte. Die Revolution in den Nachbarländern vereitelte auch Pläne der reaktionären Regierungen, auf konservativer Seite in die politischen Konflikte in der Schweiz zu intervenieren. Doch bald nach den eindrücklichen Anfangserfolgen der Revolution gewannen in Frankreich, Österreich und den italienischen und deutschen Staaten die konterrevolutionären Kräfte wieder die Oberhand. Während die revolutionären Bewegungen den Aufstieg der Kapitaleigentümer in Industrie und Handel, der «Bourgeoisie», zur gesellschaftlich herrschenden Kraft förderten, fanden sich ihre konsequentesten Vorkämpfer überall in der neuen Klasse der industriellen Lohnarbeiterschaft, im «Proletariat». Nicht von ungefähr erschien am Vorabend der 1848er-Revolution das von Karl Marx und Friedrich Engels verfasste Manifest des «Bundes der Kommunisten», das bis heute als eine Art Gründungsdokument der modernen sozialistischen Arbeiterbewegung gilt.

Die Anfänge der Berner Typographia Die Geschichte der Organisation der Facharbeiter in den Druckereien der Stadt Bern begann schon vor 1848. Bereits am 29. Februar 1824 hatten 28 Berner Buchdruckergehilfen eine Kranken- und Sterbekasse gegründet. Lange vor dem Entstehen öffentlicher Sozialversicherungen sicherten sie sich und ihre Familien damit auf dem Weg der Selbsthilfe teilweise gegen die Folgen von Unfällen und Krankheiten ab. 1843 schlossen sich etwa 30 Buchdrucker und Schriftgiesser zum Typographischen Verein Bern zusammen. Doch dieser beschränkte sich vorerst auf die Organisation von Bildungsaktivitäten und vor allem von geselligen Anlässen. Es war kein Zufall, dass die Vereinsmitglieder sich gerade im Frühsommer 1848 zu zwei richtungsweisenden Versammlungen auf der Schützenmatte trafen. Sie setzten eine Tarifkommission ein und beauftragten diese damit, gewerkschaftliche Forderungen an ihre Prinzipale, wie man die Druckereibesitzer damals nannte, zu formulieren. Diese gewerkschaftliche Pionierarbeit hing eng mit der Revolution von 1848 zusammen: Im Frühling 1848, als die demokratische revolutionäre Bewegung in Deutschland noch im Vormarsch war, entstanden dort auch erste grössere gewerkschaftliche Zusammenschlüsse. So gründete sich im Juni 1848 in Mainz der deutsche Buchdruckereiverein, der sich sogleich mit einem Vorschlag für eine kollektivvertragliche Regelung der Löhne und Arbeitsbedingungen an die Druckereibesitzer wandte. Auch der Berner Typographische Verein war in Mainz vertreten. Seine Forderungen richteten sich denn auch stark nach dem deutschen Vorbild und er beschloss auch den Beitritt zur deutschen Organisation. Die Nähe des Berner Typographenvereins zur deutschen Gewerkschaft war wohl auch auf persönliche Beziehungen zurückzuführen. Der führende Kopf des deutschen Buchdruckervereins, der Schriftsetzer und Journalist Stephan Born (1824–1898), war 1847 vom «Bund der Kommunisten» nach Bern geschickt worden, um die dortige «Gemeinde» des Bunds auf Kurs zu bringen. Nach der Niederlage der demokratischen Kräfte in den deutschen Staaten gegen die Konterrevolution unterdrückten die wieder gefestigten reaktionären Polizeistaaten mit den Ansätzen zu einem liberalen und demokratischen deutschen Bundesstaat auch die ersten deutschen Gewerkschaften. Der Beitrittsbeschluss der Berner Typographen zur nur kurzlebigen ersten deutschen Buchdruckergewerkschaft blieb somit weitgehend folgenlos.

Der Entwurf der Berner Buchdruckergehilfen vom Juli 1848 hatte das Ziel, eine gesamtschweizerische Regelung des Arbeitsverhältnisses im Buchdruckergewerbe zu erreichen. Ein Teil der Forderungen zielte darauf ab, die durch die Gewerbefreiheit und die Industrialisierung verschärfte Konkurrenz zu mildern. Diesem Ziel diente etwa die Forderung nach einer Beschränkung der Zahl der Lehrlinge. Es sollte verhindert werden, dass Lehrlinge ungenügend ausgebildet und als billige Arbeitskräfte missbraucht werden konnten. Modern ausgedrückt sollte die Regulierung des Lehrlingswesens Lohndumping verhindern. Eine andere Forderung betraf die Regelung der Arbeit an «Schnellpressen». Dabei handelte es sich um eine damals neue Form von Druckmaschinen, die mit Dampf oder Wasser angetrieben werden konnten. Ohne griffige Massnahmen drohten Schnellpressen viele der bisher an Handpressen beschäftigten Drucker brotlos zu machen. Weiter forderten die Berner Drucker und Setzer eine detaillierte Festlegung von Stück- und Akkordlöhnen, die Einführung eines Zehnstundentags sowie Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Zudem wurde eine Entschädigung für unverschuldetes Warten auf Arbeit gefordert. Bezeichnenderweise argumentierten die Berner Typographen, dass ihre Forderungen auch im Interesse der Druckereibesitzer liegen würden. Einheitlich festgelegte Arbeitsbedingungen seien auch ein Mittel gegen die «Schmutzkonkurrenz» unter den Betrieben. Tatsächlich erkannten viele Druckereibesitzer, aber auch kleine und mittlere Unternehmer anderer Branchen später bis zu einem gewissen Grad, dass Gesamtarbeiterverträge auch zur Regulierung der Konkurrenz auf den Produktemärkten beitragen konnten.

Gründung und Entwicklung des Schweizerischen Typographenbunds
Der Vorstoss der Berner Typographen von 1848 blieb erfolglos. Dennoch war er eine gewerkschaftspolitische Pioniertat. 1857 versuchte die Berner Typographia, wie sich der Verein nun nannte, erneut erfolglos, einen Preistarif festzulegen. Da der Abschluss eines lokalen Tarifs für die Druckereibesitzer einen Nachteil in der Konkurrenz mit in anderen Ortschaften tätigen Betrieben bedeuten konnte, ergriffen die Berner Typographen darauf die Initiative für eine gesamtschweizerische Organisation. Mitte Dezember 1857 gab die Typographia Bern eine Probenummer der Zeitung «Helvetische Typographia» heraus, am 13. Februar 1858 erschien die erste ordentliche Ausgabe der Zeitung, welche gemäss ihrem Untertitel als Organ «zur Besprechung sozialer und technischer Fragen für die Buchdruckerkunst und die verwandten Fächer» dienen sollte. Am 15. August 1858 wurde auf Einladung der Typographia Bern der Schweizerische Typographenbund (STB) in Olten gegründet. Gemäss seinen Gründungsstatuten sollte der STB eine gemeinsame Organisation für Prinzipale und Gehilfen sein. Doch nur sehr wenige Druckereibesitzer traten bei. Bald erwiesen sich die Interessensgegensätze zwischen Arbeitern und Unternehmern wie in anderen Branchen auch im graphischen Gewerbe als unüberbrückbar. Der STB wurde damit faktisch zur ältesten landesweiten Gewerkschaft der Schweiz und zur ältesten Gewerkschaft der graphischen Branche in Kontinentaleuropa. 1867 gründete der STB auf Antrag der Berner Sektion die Bundesreserve- oder Widerstandskasse, die Streiks und andere Aktionen unterstützte. Die Prinzipale schlossen sich 1869 ihrerseits im Verein Schweizerischer Buchdruckereibesitzer (VSB, später Schweizerischer Buchdruckerverband – SBV, heute VISCOM) zusammen. Bereits davor kam es an einigen Orten zum Abschluss von lokalen Kollektivverträgen zwischen der Gewerkschaft und den Druckereibesitzern, die die Lohntarife und Arbeitsbedingungen regelten.

Verhandlungen und Streiks
Der Berner Typographia gelang es nach den erfolglosen Vorstössen von 1848, 1857 und 1859 im Jahr 1861 erstmals, in konkrete Verhandlungen mit den Prinzipalen zu treten, die mit einem Teilerfolg endeten: Ab dem 1. Januar 1862 erhielten die Setzer in der Bundesstadt 40 statt wie bisher 36 Rappen für tausend gesetzte Zeichen – ein guter Handsetzer brachte es in einer Stunde auf 1500 Zeichen. Nicht durchsetzen liessen sich dagegen vorläufig ein wöchentlicher Mindestlohn und eine maximale Arbeitszeit von zehn Stunden pro Tag. 1865 verständigten sich die Berner Typographia und die Druckereibesitzer erstmals auf ein Lehrlingsregulativ. Grössere Fortschritte brachten die 1868 und 1869 geführten Verhandlungen um eine Revision dieses Vertrags. Der neue, ab dem 1. Januar 1870 gültige Tarif sah erstmals einen zehnstündigen Maximalarbeitstag und einen für die damalige Zeit guten wöchentlichen Mindestlohn von 27 Franken vor. Während es 1873 gelang, kampflos eine Einigung auf weitere Fortschritte zu erzielen, kam es im Rahmen der folgenden Vertragserneuerung am 1876 zum ersten Mal zu einem Streik der Berner Schriftsetzer und Drucker. Er dauerte nur einen Tag und endete mit einem vollen Erfolg der Gewerkschaft.

Weit gravierender war der Arbeitskampf im Dezember 1889. Dabei ging es nicht um den Lohn, sondern um grundsätzliche vereinsrechtliche Fragen: Der Verband der Druckereibesitzer nahm einen in Zürich ausgebrochenen Streik zum Anlass, einen Frontalangriff auf den Typographenbund zu lancieren. Der Unternehmerverband versuchte in der ganzen Schweiz, Streikbrecher anzuwerben. Er liess Flugblätter verteilen, die zum Austritt aus dem STB aufriefen und versprachen, Unorganisierten bei geringerem Preis gleichwertige Unterstützungen bei Tod, Invalidität und Krankheit zu bieten, wie sie der STB seinen Mitgliedern bot. Diese Drohung zeigt, wie wichtig damals für die Mitglieder die von der Gewerkschaft getragenen Versicherungsinstitu-tionen waren – 1884 hatte der STB zusätzlich zu den bisherigen Unterstützungseinrichtungen die erste gewerkschaftliche Arbeitslosenkasse der Schweiz gegründet. Als Antwort auf den Versuch des Unternehmerverbands, ihre Gewerkschaft zu zerschlagen, legten die Setzer und Drucker auch in den übrigen grösseren Orten der Deutschschweiz die Arbeit nieder. In Bern dauerte der Streik vom 11. bis zum 16. Dezember 1889. Die Gewerkschaft konnte zwar den Versuch, sie zu sprengen, abwehren. Neu musste sie aber auch die Anstellung von Unorganisierten bei den Berner Buchdruckereien akzeptieren, ihr bisheriges Mitgliedschaftsobligatorium, den «closed shop», aufgeben. Trotz der bitteren Erfahrungen mit diesem Arbeitskampf entwickelte sich der STB weiter: 1893 nahm das Internationale Buchdrucker-Sekretariat in Bern seine Arbeit auf, und ab 1900 beschäftigte der STB als erste schweizerische Einzelgewerkschaft mit Jacques Schlumpf (1870–1948) einen vollamtlichen Sekretär.

Der Arbeitskampf von 1889 war der erste gleichzeitig in einem grossen Teil der Schweiz geführte Streik. Auch beim Abschluss eines ersten für die gesamte Deutschschweiz geltenden Gesamtarbeitsvertrags zeigte sich die Pionierrolle der Drucker und Schriftsetzer. 1904 setzten STB und VSB ein gemeinsam getragenes Einigungsamt ein. 1906 trat ein erster überregionaler Tarif für die Maschinensetzer in Kraft und Anfang 1907 erstmals ein für alle organisierten gelernten Drucker und Setzer der Deutschschweiz geltender Gesamtarbeitsvertrag. Er verankerte unter anderem den Neunstundentag. Das 1848 erstmals postulierte Ziel einer landesweiten tarifvertraglichen Regelung der Arbeitsverhältnisse war erreicht.

Nach dem Zusammenschluss der Deutsch- und der Westschweizer Typographenverbände galt der GAV ab 1918 für die ganze Schweiz. Im Gefolge des Landesstreiks vom November 1918 gelang im Sommer 1919 der Durchbruch zur 48-Stunden-Woche, die Maschinensetzer konnten sich mit einem kurzen landesweiten Streik sogar die in anderen Branchen erst in den 1960er-Jahren eingeführte 44-Stunden-Woche erkämpfen. Der Ausbau und die Verteidigung der vertragspolitischen Errungenschaften verliefen allerdings weiterhin keineswegs immer kampflos: Im November und im Dezember 1922 musste der STB vor dem Hintergrund einer schweren Wirtschaftskrise einen harten landesweiten Abwehrstreik gegen die Abbaubestrebungen der Druckereibesitzer führen. Nach der Auflösung des Verbands der Papier- und graphischen Hilfsarbeiter trat 1926 ein Teil der Mitglieder dieser Organisation in den STB ein. Erstmals gehörten dem STB damit auch ungelernte und weibliche Mitglieder an.

Was bleibt? Die gewaltigen technischen Umwälzungen in der graphischen Industrie ab den 1970er-Jahren führten schliesslich dazu, dass sich die einst vorbildlichen Arbeitsbedingungen denjenigen in anderen Branchen anpassten. Trotz zwei landesweiten Streiks 1980 und 1994 verloren die graphischen Gewerkschaften weitgehend ihre vertragspolitische Führungsrolle. Die traditionsreichen Berufsgewerkschaften gingen in breiteren Zusammenschlüssen auf: 1980 schloss sich der STB mit dem Buchbinder- und Kartonagerverband zur Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) zusammen, 1998 folgte der Zusammenschluss der GDP mit dem Lithographenbund, der Journalisten-Union und dem Angestelltenverband des Buchhandels zur Mediengewerkschaft Comedia und 2010 deren Fusion mit den ehemaligen PTT-Gewerkschaften zur Gewerkschaft Medien und Kommunikation (Syndicom). Eine bereits von Anfang an in der Geschichte der Typographia präsente Besonderheit blieb allerdings bis heute teilweise erhalten: In der graphischen Industrie ist der gewerkschaftliche Einfluss auf die berufliche Aus- und Weiterbildung weit stärker als in anderen Branchen. Damit verfügt die Gewerkschaft auch über einen wichtigen Hebel dafür, die wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen des technologischen Wandels mitzugestalten.

 

sektion-bern-medien.syndicom.ch
www.gutenbergmuseum.ch

Auch interessant:

www.typorama.ch

 

 

 

 

KI und der Weg dahin – Wir müssen reden!

Von Lukas Vogelsang — Am 1. März 2023 fand in Bern im Mobiliar-Hauptsitz ein Round Table über «Die Emanzipation der künstlichen Intelligenz» statt. Teilgenommen haben: Professor Florian von Wangenheim (ETH Zürich), Tobias Gutmann (Künstler, Sai-Bot-Performer), Anna-Lena Köng (Risiko-Stiftung), Jérôme Koller (Leiter Arena-Steuerung, Mobiliar). Moderiert wurde der Anlass von Marta Kwiatkowski, Leiterin Gesellschaftsengagement, Mobiliar. Ich versuche hier, die wichtigsten Aussagen oder Teile davon wiederzugeben und mich als ehemaliger technischer Redaktor in die Diskussion einzumischen.

Zu Beginn erzählte Tobias Gutmann, wie er zur Idee kam, den Sai Bot zu «erfinden»: Es sei eine längere Geschichte, denn er habe ja 10 Jahre lang mit dem Face-o-mat weltweit analog Gesichter gezeichnet. Während dieser Zeit seien immer mehr Dinge durch Maschinen ersetzt worden. So sitze man im Zug auch nicht mehr mit Menschen, sondern mit Mobilephones zusammen. Alles sei im Wandel, und die Digitalisierung sei auch an ihm nicht spurlos vorbeigegangen. Diese analogen Face-o-mat-Geschichten wurden auf sozialen Medien und Blogs geteilt. Und irgendwann, nachdem er rund 5000 Porträts gezeichnet hatte, überlegte er, wie es wäre, wenn er diese Zeichentechnik einem digitalen Wesen lernen würde. Und so entstand Sai Bot.

War das auch eine Frage der Effizienz?
Tobias Gutmann: Am Rande schon. Beim Face-o-mat mochte ich ja genau die Langsamkeit und wusste, dass ich niemals alle Menschen in der Welt würde zeichnen können. Bei Sai Bot ist es das Gegenteil: In Theorie könnte ich eigentlich das Ding hochskalieren, und für die Maschine wäre das möglich. Ich als Mensch habe da keine Chance.

Am Anfang ging ich die Idee noch leicht ironisch an. Das sei doch nicht dasselbe, das gehe doch nicht, man könnte mich doch nicht kopieren … Aber dann war eben diese Challenge, das mal auszuprobieren. Und das hatte mich gereizt. Jetzt hat Sai Bot schon Tausende Gesichter gezeichnet.

Ich bin etwas entsetzt: Wie unbedarft die Idee, den Menschen zu ersetzen, zustande kam, ist für mich befremdend: «einfach mal ausprobieren», «eine Challenge», eine Idee. Was bedeutet noch menschliches Leben? Ist die Frage nach dem Sinn des Lebens so unlösbar, dass wir uns «ent-sinnen»? Die Diskussionsrunde ist stolz auf die Leistung von Sai Bot. 1300 Zeichnungen wurden in der Mobiliar-Ausstellung allein gezeichnet – 5000 hatte Tobias innerhalb von 10 Jahren analog hingemalt. Die Quantität ist aus meiner Sicht kein Indikator. Als ich die Ausstellung vor zwei Monaten besuchte, hörte ich Mobiliar-MitarbeiterInnen erzählen, dass KollegInnen mit dem Ergebnis der Zeichnungen nicht zufrieden gewesen seien und immer und immer wieder neue Porträts ausprobiert hätten. Ein interessantes Phänomen, das man in die Diskussion einbeziehen müsste: Der Mensch hat die Interpretation der Maschine bewertet und so oft wiederholt, bis er mit dem «Ergebnis» zufrieden war. Würden wir ein Porträt ablehnen, wenn uns eine Malerin oder ein Maler gemalt und interpretiert hätte? Wie hoch wäre die «Fehlerquote»?

Die Maschine interpretiert nur anhand von äusseren Merkmalen und nicht anhand menschlicher Werte. So mag das Ergebnis einer Maschine lustig, nett sein oder eben lobend – doch berührt es so was wie die Seele? Sind es nicht vielmehr einfach Striche und Formen auf einem Papier? Oder stellen wir die Frage anders: Wenn wir ein von einem Menschen gezeichnetes Porträt und ein Computer-Porträt nebeneinanderhalten – welches von den beiden hat für uns mehr Wert? Kommt nicht beim Computerbild unweigerlich der Reflex: Das ist reproduzierbar?

Florian von Wangenheim: Als man begonnen hat, über künstliche Intelligenz zu reden, hat man das ja bewusst getan, und da kam der Begriff Intelligenz aus dem Gedanken, dass man menschliche Intelligenz überträgt. Und das ist natürlich, was Tobias macht, wenn er versucht, der Maschine seinen eigenen Zeichnungsstil beizubringen. Also die Maschine ahmt menschliche Intelligenz nach. Gleichzeitig hat man sich wieder etwas davon verabschiedet, dass Maschinen wirklich intelligent werden können – oder man weiss es noch nicht so richtig. Der zweite Aspekt ist, dass wir künstliche Intelligenz, seit der Begriff aufgekommen ist – eigentlich aus der Science-Fiction-Literatur –, etwas damit verbinden, was in der Zukunft stattfindet. KI ist ja seit den 50er‑, 60er-Jahren auch in verschiedenen Maschinen drin und bestimmt zunehmend unser Leben. Aber es zeigt auf die Zukunft hin. Auf wissenschaftlichen Konferenzen begegnet man häufig der Definition, dass KI immer das ist, was in fünf Jahren möglich sein wird … Und der dritte wichtige Aspekt ist dieses fortwährende Lernen oder die Idee, dass Maschinen selbstständig lernen können. Ich vermute, dass Sai Bot noch nicht fähig ist, aus vergangenen Porträts, die es gemalt hat, und aus Reaktionen, welche Menschen daraufhin zeigten, lernen kann und in der Zukunft anders zeichnen würde. Das wäre der Lernaspekt, in den man viel Hoffnung reinsteckt – aber auch viele Ängste, dass sich die künstliche Intelligenz dann weiterentwickelt. Intelligenz hat ja damit was zu tun, dass man schlauer wird über die Zeit. Und das ist diese abstrakte Idee, dass man Maschinen durch den Aspekt des Lernens Intelligenz verleiht.

Tobias Gutmann entschärft: Er hat die Kontrolle über Sai Bot, das heisst, diese Maschine lernt nicht, sondern führt nur aus, was Tobias ihr gezeigt hat. Lernfähig ist sie nicht. Dafür bräuchte es Feedbacks wie Ratings, damit das System eine Wertung vollziehen kann. Feedbacks? Das kennen wir doch von all den Diensten und Services, die uns täglich nach jedem Kontakt zugestellt werden, damit wir eine Bewertung abgeben.
Tobias’ Antwort ist beruhigend, aber war schon zuvor klar, weil die Technik und die digitale Kapazität für ein solches Projekt noch immer gewaltig sind. Auf einem normalen Computer kann man den Anfang machen – doch die Lernkurve generiert überproportional so viele Daten, dass ein solche Software schlicht die Prozessoren überhitzt und sich die Maschine durch überproportionale Lernrechnungsaufgaben bis zum Stillstand verlangsamt. Deswegen sind die «intelligenten» Systeme auf Grossrechnern ausgelagert, die durch parallele Rechnerverbindungen weltweit operieren. Da geht’s um Rechnungskapazitäten, die wir uns nicht vorstellen können. ChatGPT und all diese «Spielmaschinen», die zurzeit in aller Munde sind, sind darauf ausgerichtet, von den Menschen zu lernen. Ein wichtiger Moment. Aber wer versucht, eine Frage zu stellen, steht oft lange in der digitalen Warteschlange. Das sind insofern gute Nachrichten, als unsere Autos deswegen noch nicht übermässig intelligent sein können. Oftmals sind KI-Ankündigungen schlicht nur Werbung für etwas, das vielleicht in fünf Jahren möglich sein könnte …

Wir hören auch diese Geschichten aus dem unternehmerischen Umfeld, wenn wir jetzt an IBM Watson denken. Vor einigen Jahren gab es die Geschichte, dass in Japan Watson in einer Versicherung eingesetzt worden ist. Was sind da die Potenziale?
Jérôme Koller: Der Fall Watson war damals eine Inspirationsquelle, die haben auch ziemlich viel Werbung gemacht dafür mit der Begründung, es werde sehr viel Effizienz bringen. Diese japanische Versicherung war die erste Firma, die meinte, sie werfe 30 Mitarbeiter raus, weil sie dachten, dass das System diese ersetzen wird. Das war natürlich für diese Versicherung gute Werbung.

Es gibt ein riesiges Potenzial diese Technologie bei uns einzusetzen. Wir bei der Mobiliar werfen natürlich deswegen keine Menschen auf die Strasse, aber wir verwenden solche Systeme. Wer ChatGPT kennt: Bei der Mobiliar setzen wird dieses System nicht ein, aber die Technologie, die darunter liegt, diese transformierenden Algorithmen, sind bei uns in der Tat auch im Einsatz. Aber nur für sehr gezielte Anwendungen. Ein Beispiel wäre: Technologien kann man in einem Unternehmen nutzen, um die Effizienz zu steigern. Aber das ersetzt keine Menschen. Gerade bei der Mobiliar sind die Kunden im Zentrum. So zum Beispiel werden diese Systeme beim Erfassen von Schadensmeldungen eingesetzt und vereinfachen diese Prozesse für die Kunden.

Viele erinnern sich noch an die Suchmaschine Yahoo. Vor 20 Jahren musste man sich auf dieser riesigen Seite durch Kategorien klicken und den Weg zu den Informationen selbst suchen. Doch alle wissen heute, dass Google einfach eine weisse Seite ist mit einem Logo und einem Suchfeld. Und das ist für mich die konzentrierte Macht dieser Technologie. Ich kann einfach schreiben, was ich will, und ich erhalte erste Antworten. ChatGPT macht hier das Potenzial noch grösser.

Eine gute, fachkundige Bemerkung, die Koller hier macht. Die Diskussion geht aber immer, wenn fachkundiges Wissen auftaucht, in die Vertrauensrichtung. Also die eigentliche Frage, die sich mir stellt: Können wir Maschinen vertrauen? Anna-Lena Köng, die einzige Fachfrau in der Runde, kommt erst nach 23 Minuten und 50 Sekunden zu Wort und sagt Wesentliches: Sie vergleicht das Vertrauensthema mit den ersten Flugzeugen. Da sei man auch nicht einfach gleich eingestiegen und in die Luft geflogen – das Vertrauen in die Maschine brauchte Zeit. Ich würde gerne noch anmerken: Bis heute ist die hunderprozentige Sicherheit beim Fliegen nicht gegeben und es stürzt immer wieder ein Flieger ab. Vielleicht ist mein Editorial dieser Ausgabe auch interessant: Vertrauen ist eine menschliche Eigenschaft. Vertrauen Maschinen uns? Oder ist das eine einseitige Liebesbeziehung? Wir sind noch sehr weit entfernt davon, dass eine Maschine echte Kultur verstehen und leben kann. Das macht sie als Bestandteil einer Gesellschaft unbrauchbar, höchstens als Sklave davon nützlich. Doch genau diese Passage wäre dringend zu überdenken. Man stelle sich vor, was passiert, wenn die Maschine es merkt!

Doch Köng sagt auch, dass sich die Entwicklung von automatisierten Prozessen hin zu autonomen Systemen verlagere. Das ist diese Neuentwicklung oder eben der Unterschied zu den 60er-Jahren, als man Maschinen pseudointelligent gemacht hat. Das ist eine Schlüsseldefinition von dieser Entwicklung oder davon, was wir zurzeit erleben. Köng meint zudem, dass es sehr kompliziert und schwierig sei, mit diesen neuen, autonomeren Maschinen mitzuhalten – als Menschen. Es brauche viele neue Regulierungen, das Bildungswesen rüttle es momentan stark auf, und wir müssten da viel schneller werden. Gleichzeitig sei es schwierig, jetzt schon Grenzen zu setzen. Das Militär wiederum erforsche sehr stark diese Mensch-Maschinen-Symbiose, und Köng meint dazu, dass wir uns noch viel mehr in diese Richtung entwickeln würden.

Bei einer These klingelten aber die Alarmglocken: Köng meinte – und ich weiss schon, wie sie es meinte –, dass Maschinen fehlerhaft bleiben sollten, damit wir Menschen nicht dieser Perfektion gegenüberstehen. Also eine «natürliche» Fehlerquote im Bordcomputer eines selbstfliegenden Flugzeugs? Sollen wir darauf vertrauen, dass die Maschine eine gleiche Fehleranfälligkeit aufweist wie der Mensch? Wollen wir das?

Und gut ist, dass wir eben genau über diese Ideen, Maschinen und unsere Zukunft diskutieren.

Das war jetzt knapp die Hälfe der Diskussion, die ich hier verarbeitet habe. Wer diese nachhören möchte, kann auf unserer Website oder bei Tobias Gutmann auf dem Instagram-Account nachsehen.

www.instagram.com/tobiasgutmann

 

 

Über Tobias Gutmann
Seit mehr als zehn Jahren porträtiert Tobias Gutmann (*1987) mit seiner Performance «Face-o-mat» Menschen. Er wurde bereits in namhafte Ausstellungshäuser wie das Centre Pompidou in Paris, das Platform L Contemporary Art Center in Seoul, das Haus Konstruktiv in Zürich und die Kunsthalle Bern eingeladen. 2019 begann der Künstler eine Zusammenarbeit mit Dazlus, um Sai Bot zu entwickeln. Der künstlichen Intelligenz wurde beigebracht, Gesichter zu lesen und zu interpretieren. Dabei hat Sai Bot gelernt, Brillen, Haare, Ohren und Muttermale zu analysieren. Im Gegensatz dazu sind herkömmliche Gesichtserkennungssoftwares auf die Erkennung von Augen und Mund spezialisiert. Nun porträtiert die künstliche Intelligenz im Stil von Tobias Gutmann Menschen in aller Welt.

Der Gesamtarbeitsvertrag Swisscom aus Frauensicht: Dieser GAV setzt neue Standards

Der neue Gesamtarbeitsvertrag Swisscom tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Bemerkenswert an diesem GAV ist, dass syndicom in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit nicht nur viele allgemeine Verbesserungen, sondern auch wichtige Fortschritte hin zu einer Modernisierung und Harmonisierung des schwierigen Verhältnisses von Beruf und Familie erreicht hat.

 

Die Babyboomer-Generation kommt ins Alter und geht im nächsten Jahrzehnt in Pension. Sie hat noch einem Bild der Gesellschaft nachgelebt, in dem die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben nicht zentral war. So war auch ihre Arbeitswelt ausgestaltet: ausgerichtet auf Vollzeitstellen mit hohen Arbeitszeiten und guten Karrierechancen. Daneben die Familien, denen sich hauptsächlich die Frauen widmeten: Kinder, die mehrheitlich von Müttern und Grossmüttern betreut und erzogen wurden; Frauen, die Teilzeit arbeiteten und ihre Laufbahnchancen voll dem Familienglück unterordneten.


Ganz anders die Generation danach. In den letzten Jahren rückte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ins Zentrum der gesellschaftlichen Diskussion. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass es heute zur Sicherung eines Familienhaushalts oft zwei Einkommen braucht, aber auch darauf, dass die jüngere Generation eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zumindest bei der Erziehung der Kinder anstrebt. Frauen sind gut ausgebildet, oft sogar besser als Männer. Sie möchten sich nach der Geburt eines Kindes nicht mehr einfach ins Private zurückziehen. Weil in den nächsten zehn Jahren sehr viele gut qualifizierte FacharbeiterInnen in Pension gehen, zeichnet sich ausserdem bereits heute ein massiver Fachkräftemangel ab.


Dies sind die Gründe, weshalb die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Privatzeit in der wirtschaftspolitischen Debatte sehr viel bedeutender wurde. Die Wirtschaft will, dass vor allem Mütter ihr Arbeitsvolumen steigern. Sie kann nicht mehr während Jahren auf gut ausgebildete weibliche Arbeitskräfte verzichten.

Swisscom neu im Lohngleichheitsdialog

Der neue Gesamtarbeitsvertrag Swisscom nimmt die gesellschaftliche Entwicklung auf und kann in vielen Punkten als vorbildlich bezeichnet werden.
Mit dem GAV verpflichtet sich die Swisscom zur Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung. Unter anderem ist eine angemessene Vertretung der Geschlechter, der Sprachen und Kulturen in Gremien sowie Projekt- und Arbeitsteams vorgesehen. Eine Quote ist es also, die hier ganz bescheiden Eingang in den Gesamtarbeitsvertrag gefunden hat.


Der runde Tisch «Gleichstellung» wird jährlich mit allen durchgeführt, die mit dem Thema befasst sind. Hier sollen die Probleme evaluiert und Lösungen diskutiert werden. Dieser runde Tisch gibt den Gewerkschaften regelmäs?sig die Möglichkeit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu thematisieren und bei konkreten Problemstellungen pragmatische Lösungsvorschläge einzubringen.


Dass es die Swisscom ernst meint mit der Gleichstellung, hat sie auch mit dem Beitritt zum Lohngleichheitsdialog bewiesen. Die Lohngleichheit wird denn auch ausdrücklich im GAV festgeschrieben. In diesem Bereich wird es die Aufgabe unserer Gewerkschaft sein, eine regelmässige Überprüfung zu verlangen und auch die Frage der Anstellungsdiskriminierung einzubringen. Die Einführung des allgemeinen Mindestlohnes von 52?000 Franken ist ein wichtiger symbolischer Schritt, welcher die Mindestlohn-Initiative des SGB stärkt.

Langzeitkonto: Bezahltes Time-out ansparen
Der neue GAV Swisscom sieht aber auch ganz handfeste Verbesserungen im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor: Der Mutterschaftsurlaub wird auf 17 Wochen ausgedehnt. Gleichzeitig wird der zehntägige Vaterschaftsurlaub, welcher schon im vorherigen GAV bestanden hatte, weitergeführt. Aus Sicht junger Familien hätten wir uns hier noch mutigere Schritte gewünscht, aber das Erreichte gehört zum Besten, was die GAV-Landschaft in der Schweiz im Moment zu bieten hat.

 

Mit der Einführung eines Langzeit-Arbeitszeitkontos können die Mitarbeitenden der Swisscom künftig ihre Zeitüberschüsse aus der gleitenden Arbeitszeit auf ein Zeitkonto übertragen lassen, um damit bezahlte Zeit für ein bestimmtes Ziel anzusparen. So kann zum Beispiel der Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub verlängert werden. Es besteht über das Langzeitkonto aber auch die Möglichkeit, nach dem Mutterschaftsurlaub ohne Lohnkürzung ein reduziertes Arbeitspensum aufzunehmen. Solche Lösungen sind für den raschen Wiedereinstieg von erwerbstätigen Müttern entscheidend. Leider kennt der GAV Swisscom anders als zum Beispiel der GAV Post nicht das Recht, den Mutterschaftsurlaub mit einem unbezahlten Urlaub zu verlängern. Hier wird lediglich die Möglichkeit eingeräumt, dies zu tun, sofern es die betrieblichen Verhältnisse erlauben. Beim unbezahlten Urlaub übernimmt die Swisscom jedoch während dreier Monate die BVG-Beiträge.


Sehr zu begrüssen ist auch die Einführung eines zehntägigen Adoptionsurlaubs. Dieser ist ein kleines Entgegenkommen, das Familien mit Adoptionskindern den Einstieg in die neue Familienform erleichtern dürfte.

Erhalt der flexiblen 40-Stunden-Woche

Über das ganze Erwerbsleben gesehen, ist die Zeit, die Eltern für die intensive Betreuung eines Kindes aufwenden müssen, sehr kurz. Trotzdem zwingen die Arbeitszeiten in der Schweiz viele Eltern – und hier natürlich nach wie vor meistens Mütter –, ihre Erwerbsarbeit ganz aufzugeben oder massiv zu reduzieren, wenn die Kinder klein sind. Das hat einerseits damit zu tun, dass im Bereich der ausserfamiliären Betreuung immer noch viel zu wenige Angebote bestehen; diese sind auch sehr teuer. Andererseits ist die Problematik aber auch auf die überdurchschnittlich hohen Arbeitszeiten in unserem Land zurückzuführen. Aus diesem Grund ist zu begrüssen, dass der GAV Swisscom weiterhin an der 40-Stunden-Woche festhält.

 

Ein wichtiger Punkt bei der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch die Möglichkeit, die eigenen Arbeitszeiten relativ flexibel zu gestalten. Swisscom sieht Betriebszeiten zwischen 6 Uhr und 20 Uhr vor, während denen die einzelnen Mitarbeitenden die Arbeitszeiten mehr oder weniger frei einteilen können. Arbeitseinsätze dürfen neu vier Stunden nicht mehr unterschreiten. Diese Regelung verhindert eine unsinnige Stückelung der Dienste, welche viele nicht nutzbare Pausen mit sich bringt und die Arbeitstage unnötig verlängert. Für die Organisation einer Familie ist dies ein wichtiger Fortschritt. Alle Swiss?com-Mitarbeitenden haben zudem mindestens fünf Wochen Ferien, was vor allem für Familien mit schulpflichtigen Kindern wichtig ist.

Endlich: Gleichstellung der Teilzeitarbeit

Teilzeitangestellte dürfen nicht regelmässig über einen längeren Zeitraum zu Mehrarbeit angehalten werden. Erstmals werden die Teilzeitmitarbeitenden zudem den Vollzeitangestellten bei der Überstundenregelung gleichgestellt. Ab der fünften Stunde pro Woche, welche über dem ordentlichen Arbeitspensum liegt, wird ein Zuschlag von 25 Prozent – also der Überzeitzuschlag – ausbezahlt. Diese Regelung ist ein Meilenstein in der Gleichstellung von Teilzeitarbeit und ein wirklich zentraler Entwicklungspunkt in der Gesamtarbeitsvertrags-Politik der Schweiz. Es ist zu hoffen, dass diese Regelung in anderen Gesamtarbeitsverträgen und in der Gesetzgebung Eingang findet.


Die meisten Familien, bei denen beide Elternteile erwerbstätig sind, haben für den Normalfall ihren Alltag bestens organisiert. Mit kleinen Kindern tritt dieser Normalfall nur einfach relativ selten ein. Kleinkinder sind immer wieder krank, auch der Kollegiums- oder der Teamtag in der Schule oder der Kindertagesstätte macht oftmals einen Strich durch die Rechnung. Solche Ereignisse lösen Stress aus und stellen viele Familien vor fast unlösbare Probleme. Mit der Möglichkeit, bei plötzlicher Erkrankung eines Kindes bis zu zwei Tage pro Ereignis zu Hause bleiben zu können, schafft der GAV Swisscom in einem wichtigen Bereich Erleichterung. Dass alleinerziehende Eltern zusätzlich bis zu fünf freie Tage im Jahr für unaufschiebbare Angelegenheiten beziehen können, darf ebenfalls als fortschrittlich bezeichnet werden.


Die Möglichkeit von Home-Office-Arbeit wird im neuen GAV Swisscom ebenfalls erstmals aufgenommen. Diese Heimarbeit ist freiwillig und bedarf der Bewilligung durch die Vorgesetzten. Trotzdem kann dies zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufsarbeit und Familienpflichten beitragen.

Gewerkschaften helfen, die Gesellschaft zu gestalten

Der neue GAV Swisscom ist also auch unter diesem Aspekt vorbildlich. Es bleibt zu hoffen, dass dieser GAV eine Vorbildfunktion für andere Gesamtarbeitsverträge, aber auch für die Gesetzgebung übernehmen wird. Die Verbesserungen gehen in der Tat auf die Forderungen von syndicom zurück, was zeigt, dass Gewerkschaften durchaus eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung gesellschaftlicher Veränderungen übernehmen können.

Bernadette Häfliger Berger, Leiterin Gleichstellung und Recht


Die wichtigsten allgemeinen Verbesserungen im GAV Swisscom auf einen Blick

  • Verbesserter Kündigungsschutz für aktive Gewerkschaftsmitglieder,
  • Ausbau der Gewerkschaftsrechte und mehr Mitbestimmung im Betrieb,
  • Zuschläge für unregelmässige Nacht- und Sonntagsarbeit von 75 Prozent,
  • Lohnfortzahlung zu 100 Prozent während 730 Krankheitstagen,
  • Pflicht zur Reintegration von leistungsverminderten Mitarbeitenden,
  • 2 Tage mehr Ferien für über 50-Jährige (ab 2015 auch für über 45-Jährige),
  • Anspruch auf Altersteilzeit ab dem 58. Altersjahr,
  • Anspruch auf einen Tag Öko- oder Sozialeinsatz.


Lernende unterstehen dem Gesamtarbeitsvertrag

Ab dem 1. August 2013 unterstehen alle neuen Auszubildenden der Swisscom ebenfalls dem Gesamtarbeitsvertrag. Sie profitieren somit von den guten Arbeitsbedingungen und den meisten Verbesserungen (Ausnahme Mindestlohn). Alle Lernenden haben zudem Anspruch auf sechs Wochen Ferien. Zudem räumt die Swisscom der Weiterbeschäftigung nach der Lehre eine hohe Priorität ein. (bhb)

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